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Für einen beratungsnachweis nach

§ 37,3 können Sie sich gern an uns wenden

Je nach Pflegegrad sind die Beratungsnachweise viertel- oder halbjährlich an die Pflegekasse zu übermitteln. Ziel ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegepersonen zu unterstützen.

Beratungseinsatz gemäß Paragraf 37.3: Ablauf und Inhalt der Beratung

Während des Beratungsbesuchs erfolgt eine umfassende Einschätzung der Pflege- und Betreuungssituation. Der Pflegeberater beurteilt allgemein, ob die Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige ausreichend gewährleistet ist.

Zudem kann er Maßnahmen vorschlagen, die die häusliche Situation verbessern könnten, darunter etwa der Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder bauliche Anpassungen zur Beseitigung von Barrieren.

Weitere Themen der Beratung:

  • Überlegungen zur möglichen Heraufstufung des Pflegegrades
  • Bedarf an (Pflege-)Hilfsmitteln, wie beispielsweise technische Unterstützungsmittel à la Rollator oder Verbrauchsmaterialien für die Pflege.
  • Ratschläge für typische Situationen im Pflegealltag.
  • Techniken für das Heben und Lagern, etwa im Kontext von Kinästhetik und Mobilisation.
  • Informationen zu Pflegekursen und Schulungen gemäß Paragraf 45 SGB XI.

Die Ergebnisse des Beratungsgesprächs werden in einem Formular festgehalten und vom Berater an die Pflegekasse übermittelt.

Lassen Sich sich gern von uns beraten!

Vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 03529 5747260.